
Mitgliedschaften
Beiträge
Beitragsordnung ab dem
01. Januar 2006 hier laden!
Auszzug aus der Beitragsordnung
§ 1 Beitragspflicht
Der Märkische Golf Club e.V. (MGC) erhebt von seinen Mitgliedern folgende Beiträge und Sonderleistungen:
a. Aufnahmebeitrag
b. Jahresbeitrag
c. Verbandsbeitrag
d. Investitionsbeitrag
§ 4 Mitgliederaufteilung
Beitragspflichtig im Sinne dieser Satzung sind folgende Vereinsmitglieder:
1. Jugendliche im Alter bis zu 12 Jahren
2. Jugendliche im Alter bis zu 17 Jahren
3. Junioren von 18 Jahren bis 27 Jahren und noch in der Ausbildung
4. Vollmitglieder
5. Zweitmitglieder (sind bereits ordentliches Vollmitglied in einem
anderen anerkannten Golf Club)
6. Fernmitglieder
7. Mitglieder für ein Jahr
8. Fördernde Mitglieder
9. Ehrenmitglieder
§ 5 Höhe des Aufnahmebeitrages
Vollmitglieder, Junioren, Fern- und Zweitmitglieder (nicht Jahresmitglieder) 1.500,- Euro
§ 6 Höhe des Jahresbeitrags
Die Beiträge betragen ab 1. Januar 2014:
Jugendliche im Alter bis zu 12 Jahren 100,- Euro
Jugendliche im Alter bis zu 17 Jahren 150,- Euro
Junioren von 18 Jahren bis 27 Jahren
und noch in der Ausbildung 250,- Euro
Vollmitglieder mit Zahlung eines Investitionsbeitrages
gem. § 11 i.H.v. € 1.000,00 1.320,- Euro
Zweitmitglieder 1.010,- Euro
Fernmitglieder 800,- Euro
Mitglieder für ein Jahr 1.500,-- Euro
(ohne Investitions- und Aufnahmebeitrag)
Fördernde Mitglieder 250,- Euro
Ehrenmitglieder ohne Betrag
Für Mitglieder, die einen erhöhten Investitionsbeitrag (in Höhe von 5.100,- Euro) gezahlt haben oder sich zur Zahlung verpflichten oder vor dem 1.01.1997 in den Märkischen Golf Club eingetreten sind, gelten abweichend von der oben aufgeführten Regelung folgende Beiträge:
Vollmitglieder mit Zahlung eines Investitionsbeitrages
gem. § 11 i.H.v. € 5.100,- 990,- Euro
Zweitmitglieder 835,- Euro
Fernmitglieder 670,- Euro
§ 7 Verbandsbeitrag
Neben dem Jahresbeitrag wird für jedes Mitglied ab 21 Jahren ein Verbandsbeitrag in Höhe von z. Zt. 21,50 Euro je Jahr erhoben. § 3 Satz 2 findet keine Anwendung. Der Verbandsbeitrag entspricht dem vom Deutschen Golf Verband e. V. zuzüglich dem vom Golfverband Nordhein-Westfalen e.V. je Mitglied erhobenen Beitrag.
§ 11.2 Investitionsumlage / Investitionsbeitrag
Der Investitionsbeitrag gem. § 1 beträgt je Neumitglied (Vollmitglied, Junioren, Fern- und Zweitmitglied) € 1.000,00 oder wahlweise € 5.100,00. Dieser Beitrag kann in gleichen Teilbeträgen, verteilt auf 10 Jahre, im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 22.12.1995 - IV B 7 - S 0171 gezahlt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung des Investitionsbeitrages ist in den §§ 2 und 3 der Beitragsordnung geregelt. Der gesamte Investitionsbeitrag wird unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft beim Ausscheiden in einer Summe zur sofortigen Zahlung fällig.
Bezahlt ein Mitglied seinen Investitionsbeitrag unverzüglich nach Eintritt in voller Höhe, werden der Beitrag von 1.000,-- Euro auf 900,-- Euro und der Beitrag von 5.100,- Euro auf 4.600,- Euro reduziert.
Hagen, 01. Januar 2014

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Am 01. März 2015 beginnt unser neuer HeadPro im MGC.
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Am 14. Februar feiern wir mit Groß und Klein Karneval im Clubhaus.
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